Die Zuchtgenehmigung für die Sittich- und Papageienzucht


  Deine Tierwelt

Wer braucht eine Zuchtgenehmigung?
Jeder, dessen Sittiche oder Papageien Nachwuchs bekommen (sollen), braucht in Deutschland eine Zuchtgenehmigung. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ihrem Sittichpärchen nur einmal Nachwuchs gönnen möchten und auch dann, wenn Sie diesen behalten möchten. Sie müssen diese Genehmigung also auch dann beantragen, wenn Sie eigentlich gar nicht vorhaben (hobbymäßig) zu züchten.

Eine Ausnahme stellt unerwarteter Nachwuchs da. Dies ist der Fall, wenn Ihre Sittiche plötzlich anfangen Eier zu legen und Sie diese nicht gegen Kunststoffeier der entsprechenden Größe umtauschen wollen oder können, weil Sie die Eier zu spät entdeckt haben und sich bereits Leben entwickelt hat. In diesem Fall können Sie häufig eine Ausnahmegenehmigung beim Veterinäramt beantragen. Dies ist aber vom jeweiligen Veterinäramt abhängig. Bei uns werden z.B. keine Ausnahmegenehmigungen erteilt, man muss gleich die Zuchtgenehmigung beantragen. Das ist dann auch im Nachhinein möglich.

Die Zuchtgenehmigung können Sie ab einem Alter von 16 Jahren beantragen. Sie kostet ca.25-50 EUR, was allerdings von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann. Meine Zuchtgenehmigung hat knapp 60 EUR gekostet, im Nachbarort kostet sie nur 30 EUR. Dazu kommen die Kosten für die Ringe, Ringschere, Ringzange und Nachweisbuch, bei mir waren das vor einigen Jahren nochmal ca. 50 EUR.

Im Ausland sieht es mit der Beringungspflicht und Zuchtgenehmigung anders aus, in Österreich ist z.B. keine Genehmigung für eine Zucht erforderlich.
 
 

Wozu braucht man eine Zuchtgenehmigung?
Die Zuchtgenehmigung beweist, dass Sie sich mit der Zucht auskennen und nur damit (oder der Ausnahmegenehmigung) können Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fußringe erhalten, mit denen die Küken beringt werden müssen. Die Beringung ist Pflicht, um den Weg zum Züchter zurückverfolgen zu können, wenn ein oder mehrere Sittiche an Psittakose erkranken (mehr dazu im Bereich "Fußringe"). Diese Beringungspflicht ist also der Grund dafür, dass ohne Genehmigung nicht mit Papageienvögeln gezüchtet werden darf.
 
 

Was passiert, wenn man Nachwuchs ohne Zuchtgenehmigung zulässt?
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Auch die vorgeschriebenen Fußringe können wie oben erwähnt ohne die Vorlage der Kopie der Zuchtgenehmigung nicht bestellt werden.
 
 

Was für Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Zuchtgenehmigung zu bekommen?
Bereits vor dem Antrag sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zum Erhalt der Zuchtgenehmigung besitzen. Normalerweise muss ein Quarantäneraum vorhanden sein. Dieser Raum muss gekachelt oder betoniert sein, um im Krankheitsfall eine einfach Desinfektion zu gewährleisten. Er sollte sich außerhalb des Wohnraums befinden, allerdings werden häufig auch Gästebäder oder unbenutzte Räume als Quarantäneräume akzeptiert.

Außerdem müssen Sie sich einiges Wissen zur Haltung, Pflege und Zucht der von Ihnen gehaltenen Sitticharten aneignen. Hilfe hierfür finden Sie im Artenlexikon des Sittichlexikons, in einem meiner Partnerforen und in der Literaturliste. Sie werden in den meisten Fällen außerdem nach der Psittakose und der Psittakoseverordnung befragt.
 
 

Wo und wie bekommt man diese Genehmigung?
Um die Zuchterlaubnis zu erhalten müssen Sie eine Sachkundepprüfung ablegen. Die Genehmigung wird - je nach Bundesland - beim Ordnungsamt oder beim Veterinäramt beantragt. Der Amts-Tierarzt kommt zu einem vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause, um sich die Räumlichkeiten anzusehen und Ihr Wissen über die Haltung und Zucht zu testen. Außerdem benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis.

Da jede Züchterprüfung anders verläuft und einige Amts-Tierärzte strenger sind, während andere die Prüfung weniger genau vornehmen, kann hier leider kein allgemein gültiger Fragenkatalog zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem Erhalt der Genehmigung müssen Sie sich ein Nachweisbuch (Zuchtbuch) besorgen, in dem alle Bruten eingetragen werden.
 

Die Genehmigung gilt übrigens nur für die aktuelle Adresse, im Falle eines Umzugs müssen Sie sie erneut beantragen bzw. umschreiben lassen.
 
 

Welche Fragen werden bei der Sachkundeprüfung gestellt?
Im Partner-Forum Sittich-Foren.de hat Michael freundlicherweise die Fragen und Antworten in seiner Züchterprüfung aufgelistet. 
Hier gehts zum Fragenkatalog (Achtung, es öffnet sich ein neues Fenster zum Forum).
 
 

Wie lange ist die Zuchtgenehmigung gültig?
Die Zuchtgenehmigung ist für den beantragten Standort zeitlich unbegrenzt gültig. Nach einem Umzug muss die Zuchtgenehmigung allerdings neu beantragt werden. Dabei ist es egal, wohin man zieht, ob es sich um ein anderes Bundesland handelt oder man im gleichen Landkreises bleibt.
 
 

Kann ich meine Zucht umstellen?
Auf der Zuchtgenehmigung steht genau beschrieben, mit welchen Papageienvögeln Sie züchten dürfen. Auf meiner Genehmigung steht z.B., dass ich mit "Papageien und Sittichen" züchten darf, also artunabhängig. Wer also bei der Beantragung der Zuchtgenehmigung z.B. Wellensittiche züchten wollte und diesen allgemeinen Vermerk auf der Zuchtgenehmigung stehen hat kann seine Zucht später nach Belieben umstellen. Wenn Sie sich fragen, ob Sie jetzt mit anderen Arten züchten dürfen schauen Sie am besten nochmal auf Ihre Genehmigung.
 
 

Wird meine Zucht kontrolliert?
Auch das ist sehr unterschiedlich. Bei mir wurde nach Abnahme der Zuchtgenehmigung nie wieder kontrolliert, bei anderen kommt der Amts-Tierarzt jährlich vorbei, bei wieder anderen "nur" in den ersten Jahren.
 
 

Tipp zum Lernen für die Zuchtgenehmigung:

K. H. Schallenberg:
Weiß der Geier?!
Lernhilfe für Papageien und Sittichhalter
ISBN 016223-4
Internet: www.papageien-schallenberg.de

Die Bücher dieses Autoren sind inzwischen auf CD-ROM erschienen und neu nur noch als CD-ROM erhältlich. 

Tipp: Bei Ebay gibt es immer mal wieder Bücher oder CD's ab 1 €.

eBay Partnerprogramm

Seiten-Adresse: http://www.sittich-info.de/zucht/zuchtgenehmigung.html

Copyright © www.sittich-info.de
Bitte beachten Sie: Sämtliche Inhalte auf dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Die Übernahme von Bildern, Texten oder Textauszügen (auch leicht verändert) ist ohne vorherige Genehmigung und gut sichtbarem Verlinken der Quelle nicht gestattet. Text- und Bilddiebstahl werden rechtlich verfolgt.