Fußringe: Die Beringung von Sittichen


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Fußringe sind für die Zucht von Sittichen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen laut Psittakoseverordnung der Kennzeichnung von Papageien und Sittichen.

Vorteile:
Anhand der Ringe können bei Psittakoseoder anderen ansteckenden Krankheiten der Züchter und der Verkaufsweg ausfindig gemacht werden. Ein Halter kann daran auch erkennen, dass der Züchter die gesetzlich vorgeschriebene Zuchtgenehmigung besitzt. Bei entflogenen Vögeln kann anhand des Fußringes häufig der Züchter ausfindig gemacht werden, der über die Eintragungen in seinem Zuchtbuch dann den Besitzer herausfinden kann.
 

Ringarten und Ringgrößen
Es gibt sogenannte offene und geschlossene Ringe. 

Offene Ringe:
Alle Züchter, die nicht in Vereinen organisiert sind, oder Privatpersonen, die nur gelegentlich Nachwuchs zulassen, können sich gegen Einsendung einer beglaubigten Kopie der Zuchtgenehmigung unter anderem beim Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)* offene Ringe bestellen. Auf diesen silbernen Ringen steht das Z für den ZFF, die Ringgröße, gelegentlich ein Kürzel für das Bundesland sowie eine fortlaufende Nummer. Meine Ringe haben außer dem Z und der Ringgröße nur eine fortlaufende Nummer.

Diese Ringe haben den Vorteil, dass sie mehrere Jahre lang genutzt werden können und in jedem Lebensalter angelegt werden können, da sie erst beim Beringen mit einer Fußringzange um den Fuß gelegt werden und nicht wie bei geschlossenen Ringen bis zu einem bestimmten Alter über den Fuß gestreift werden. Der Nachteil ist, dass die Lücke oft ausreicht, um irgendwo hängen zu bleiben. Dies hat bereits zu Verletzungen geführt.

Auch wer unbeabsichtigt züchtet, weil er unerwarteten Nachwuchs bekommen hat, kann beim Amts-Tierarzt eine einmalige Sondergenehmigung beantragen oder muss die Zuchtgenehmigung beantragen (abhängig von Bundesland und Stadt) und ebenfalls diese offenen Ringe bestellen. Die Sondergenehmigung gilt jedoch nur für diese eine Brut.
 

Geschlossene Ringe:
Ziegensittich mit geschlossenem Fußring der AZDer Ziegensittich auf diesem Foto trägt einen blauen geschlossenen Fußring der AZ. Züchterorganisationen, z.B. die AZ, DSV, DKB oder VZE** geben gegen Einsendung einer beglaubigten Kopie der Zuchtgenehmigung geschlossene Ringe ab. Auf ihnen ist das Kürzel der ausgebenden Züchterorganisation, die Mitgliedsnummer des Züchters, das Schlupfjahr (zweistellig) sowie eine fortlaufende Nummer angegeben.

Der Halter kann bei geschlossenen Ringen also sehen, wie alt der Sittich ist. Das ist bei offenen Ringen nicht möglich.

Die geschlossenen Ringe werden jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgegeben. Die Farben wiederholen sich innerhalb einer bestimmten Zeit.
 
 
Jahr Farbe
1994 grün
1995 rot
1996 schwarz
1997 silber
1998 blau
1999 gold
2000 grün
2001 rot
2002 schwarz
2003 blau (AZ) oder silber
2004 gold
2005 grün
2006 rot
2007 schwarz
2008 blau
2009 violett
2010 grün
2011 rot
2012 schwarz
2013 blau
2014 violett
2015 grün

Übriggebliebene geschlossene Ringe müssen am Ende des Zuchtjahres an den Verband zurückgegeben werden.

Die Ringgröße ist für jede Sittichart vorgeschrieben. Bei offenen Ringen vom ZZF ist diese als römische Zahl angegeben. Beispiele: auf Ringen für Wellensittiche gibt es gar keine Zahl (wäre I), für Ziegensitiche gibt es die Ringgröße II, für Nymphensittiche oder Prachtrosellas die Größe III, für Halsbandsittiche die Größe IIIA, für Alexandersittiche oder Königssittiche die Größe IV und für Chinasittiche die Größe V.
 
 

Wie werden Sittiche beringt?
 
Ringzange zur Beringung, Fußringe Offene Ringe können in jedem Lebensalter mit einer solchen Fußringzange umgelegt werden. Eine Ringzange gibt es bei den Verbänden oder in diversen Online-Shops für Vogelzubehör.

 

Geschlossene Ringe müssen in den ersten Lebenstagen angelegt werden, da der Fuß der Jungvögel ansonsten zu groß wird, um ihn überzustreifen. Die Daten für die Beringung und die Ringgröße sind bei den meisten Sitticharten im Arten-Lexikonteil des Sittichlexikons angegeben. Normalerweise werden geschlossene Fußringe im Alter von ca. 7-10 Tagen angelegt.

Der Ring wird zuerst über die drei längeren Zehen gestreift, dann über den vierten. Wenn der vierte Zeh Probleme macht kann man versuchen ihn mit einem spitzen länglichem Gegenstand (z.B. Zahnstocher oder ähnlichem) durch den Ring zu bekommen. Die Beringung darf selbstverständlich nie mit Gewalt "durchgesetzt" werden, da es sonst möglicherweise zu Verletzungen im Beinbereich kommen kann. Im Zweifelsfall sollte man anfangs offene Ringe verwenden. Einige Züchter beringen besonders mit geschlossenen Ringen lieber zu zweit, einer hält den Sittich und fixiert das Bein, der andere legt den Ring an.

Bei Nestlingen sollte immer darauf geachtet werden, dass die Ringe sauber sind. Häufig werden sie mit Kot verschmutzt, der sich ansammeln und das Wachstum beeinträchtigen kann, wenn der Ring dadurch zu eng wird. Es kann gegebenenfalls auch zu Infektionen kommen.
 

Darf der Fußring entfernt werden?
Eigentlich darf der gesetzlich vorgeschriebene Fußring nicht entfernt werden. Man kann ihn aber beim Tierarzt entfernen lassen, wenn der Sittich falsch beringt wurde, der Ring also zu groß oder zu klein ist oder die Lücke im offenen Ring so groß ist, dass der Sittich damit bereits hängengeblieben ist oder hängenbleiben kann und die Verletzungsgefahr daher zu groß ist. Auch bei einigen Erkrankungen, z.B. Gicht, bei denen die Beine anschwellen oder beim Befall mit Milben, kann der Fußring abgenommen werden. Bewahren Sie den Ring jedoch gut auf.
 
 
 
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* Die Adressen aller angegebenen Organisationen finden Sie im Adressenverzeichnis für Züchter.

** AZ = Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelschutz e.V.
     DSV = Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter-Vereinigung e.V.
     DKB = Deutscher Kanarienzüchterverbund e.V.
     VZE = Vereinigung der Ziergeflügel- und Exotenzüchter