Sittich entflogen oder zugeflogen?

 
Tipp: 
Schreiben Sie die Ringnummern aller beringten Vögel in ihrem Besitz auf! Die Ringnummer ist im Falle des Entfliegens für den Finder der eindeutige Beweis, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind!
Veröffentlichen Sie die Ringnummer aber nicht, damit andere, die diese Nummer dann auch kennen, mit dieser Information den Vogel bei Auffinden nicht bekommen können!

 

Was tun, wenn ein Vogel entflogen ist?

Versuchen Sie Ruhe zu bewahren, das hilft Ihnen und Ihrem Vogel meistens am besten weiter. Versuchen Sie folgendes:

1. Kontakt durch den Partnervogel
Stellen Sie den Käfig mit dem Partnervogel oder den Partnervögeln auf den Balkon oder die Terrasse. Manchmal locken die Rufe der Partner einen entflogenen Vogel zurück. Bitte beachten Sie dabei, dass dies nur bei warmen Wetter längere Zeit möglich ist. Bei kaltem Wetter könnten sich die verbliebenen Vögel erkälten oder ernsthaft erkranken. Eine Kolbenhirse oder andere Leckerei könnte helfen, nicht zahme Vögel näherzulocken.

2. Persönliche Suche
Suchen Sie Ihren entflogenen Vogel möglichst mit Freunden und Bekannten in der näheren Umgebung. Rufen Sie ihn, wenn er sich noch in der Nähe befindet kann er Sie vielleicht noch hören und reagieren.
 

Leider sind diese beiden Versuche oft von wenig Erfolg gekrönt. Die meisten Vogelarten wie z.B. Sittiche, die ja das Thema dieser Seite sind, leben in der Natur nomadisch und haben kein festes Territorium. Sie finden ihr Zuhause nicht von alleine wieder. Selbst wenn sie sich in den ersten Stunden oder sogar Tagen in der Nähe ihres Heimes befinden, reagieren sie oft nicht auf menschliche oder Vogelrufe. Dennoch klappt es immer wieder, so dass dieser erste Versuch auf jeden Fall empfehlenswert ist.
 
 

3. Informieren Sie persönlich oder per Telefon

  • Ihre Nachbarn
  • Ihre Kollegen, ggf. auch per Intranet
  • das Fundbüro
  • Polizei
  • Feuerwehr


4. Veröffentlichen Sie Suchanzeigen
Veröffentlichen Sie Suchanzeigen, z.B.:

  • an Laternen und Zäunen, an Bushaltestellen
  • im  Tierheim (nicht nur im örtlichen Tierheim, sondern möglichst auch in weiteren umliegenden Tierheimen, da Sittiche, besonders bei warmen Temperaturen, recht weit fliegen können)
  • bei Tierärzten und Tierkliniken
  • in Zoofachhandlungen
  • beim örtlichen Vogelverein, der auch die Züchter informieren sollte
  • falls in der Nähe (bis ca. 50 km Entfernung): Vogelpark, Zoo
  • in Supermärkten und anderen Läden
  • bei Schulen und Kindergärten
  • bei Ärzten
Außerdem können Sie Suchanzeigen in Tages- und Wochenzeitungen sowie im Internet schalten.
 
 
Tipps für die Anzeige:
In den Anzeigen sollten möglichst 1-2 Fotos, Beschreibung (besonders auch von Auffälligkeiten wie Zahmsein, Sprechen können, auffällige Merkmale etc.), eventuell eine Belohnung, natürlich Ihre Telefonnummer und eventuell Emailadresse angegeben sein. Um den Kontakt zu erleichtern empfiehlt es sich den Namen und die Telefonnummer und Emailadresse als Abrisszettel anzubieten, so dass potentielle Finder diese mitnehmen können, Ihre Anzeige aber an ihrem Ort bleiben kann.

Veröffentlichen Sie nicht die Ringnummer des entflogenen Vogels, sonst kann jeder mit dieser Information den Vogel abholen, wenn er gefunden wird. Sie können die Ringnummer im Falle des Falles telefonisch oder vor Ort vergleichen.

4. Suchanzeigen im Internet
Außerdem sollten Sie das Internet nutzen. Vögel können weit fliegen, die persönliche Suche bleibt aber weitgehend regional beschränkt.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Internetadressen, auf denen Sie Ihre Suchanzeige meist kostenlos schalten können:
 

Den ZZF-Suchdienst können Sie in Anspruch nehmen, wenn der entflogene Sittich oder Papagei beringt ist. Annhand der Ringnummer kann der Züchter des Vogels festgestellt werden. Sie können eine Mail mit der Ringnummer und dem Grund der Anfrage an das ZZF senden. Der Züchter wiederum kann den Zooladen oder den Besitzer nennen, an den er den Vogel verkauft hat. Sollte es sich um einen Zooladen handeln, kennt dieser im Normalfall (wenn er sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält) die Daten des Käufers, wenn der Sittich innerhalb der letzten 5 Jahre gekauft wurde

Einige Tierheime veröffentlichen Suchanzeigen auch auf ihren Homepages oder man kann die Foren auf den Tierheim-Seiten nutzen, um eine Anzeige einzustellen.
 
 

Vorbeugen:
Am besten ist es natürlich, wenn der Vogel gar nicht erst entfliegen kann. Öffnen Sie Fenster deshalb nur, wenn sich die Vögel im Käfig oder der Voliere befinden und prüfen Sie, ob die Käfigtür verschlossen ist. Lassen Sie die Vögel auch nicht raus, wenn das Fenster "nur auf kipp" steht. Vielleicht ist es ja möglich eine Fenstersicherung einzubauen, um ein Entfliegen zu verhindern.

Die Käfige sollten der Art entsprechen. Kleinere Vögel sind bereits aus Käfigen und Volieren für größere Vögel (z.B. Großsittiche) entkommen und dann entflogen. Andere Vögel (besonders Großsittiche und Papageien) haben es sogar geschafft die Käfigtür zu öffnen. Wieder andere kleine Vögel (z.B. Finken) sind sogar durch die Bodenschublade entkommen! Prüfen Sie Ihre Käfige und Volieren auf solche Gefahren und beseitigen oder reparieren Sie sie nach Möglichkeit.
 
 

Wenn Ihnen ein Vogel zugeflogen ist:

1. Das Einfangen:
Manchmal ist es notwendig einen im Garten herumfliegenden Vogel einzufangen. Locken Sie ihn mit einem geöffneten Käfig, der möglichst nicht auf dem Boden stehen sollte, sondern erhöht. Dort fühlt sich ein Vogel sicherer. Im Käfig sollten Futter und Wasser stehen sowie Kolbenhirse, bei Großsittichen oder Papageien auch Sonnenblumenkerne, angeboten werden. Häufig reicht dies aus, den Vogel in den Käfig zu locken.

Manchmal werden freifliegende Sittiche auch von anderen Sittichen angelockt, z.B. solchen in Außenvolieren oder auf dem Balkon stehen oder ein Fenster geöffnet ist und er andere Sittiche hören kann.

Sollte das alles nicht funktionieren und sie seinen Standort kennen, können Sie versuchen ihn in der Dämmerung oder Dunkelheit mit einem Kescher einzufangen.

Gleiches gilt für in Wohnungen geflogene Vögel, die durch ein Fenster oder eine Balkontür in die Wohnung gefunden haben.
 

2. Was tun, wenn der Vogel eingefangen ist?
Zugeflogene Vögel müssen als "Fundsache" behandelt werden. Das bedeutet, dass zunächst versucht werden muss, den Besitzer ausfindig zu machen. Hierbei helfen folgende Möglichkeiten:


Sollte das Tierheim gerade nicht geöffnet haben und Sie sind kein Vogelbesitzer, der den Vogel "notversorgen" kann, versuchen Sie gegebenenfalls andere Vogelbesitzer ausfindig zu machen, die ihn übernehmen oder Ihnen mit Käfig und Futter aushelfen können. Vielleicht können Sie auch Züchter in Ihrer Umgebung um Hilfe bitten.

Wenn Sie den Vogel bis zum Auffinden des Besitzers behalten möchten, sollten sich schnellstmöglichst einen Käfig und Futter besorgen, falls noch nicht vorhanden.

Wenn Sie selbst bereits Vögel besitzen setzen Sie den Neuankömmling auf keinen Fall gleich dazu, um eventuelle Ansteckungen bei Krankheiten zu vermeiden! Halten Sie eine Quarantänezeit ein.
Sollte der Vogel verletzt sein oder Sie erwägen ihn zu behalten, falls sich der Besitzer nicht findet und Sie ihn zu ihren anderen Vögeln setzen möchten, lassen Sie ihn zuerst von einem Fachtierarzt untersuchen! Er sollte auf Verletzungen, den Ernährungszustand, Milben, Würmer und Psittakose untersuchen. Erst wenn die Untersuchung ergeben hat, dass der Vogel gesund ist sollten Sie ihn in Ihre Gruppe setzen.

Sie sollten dann natürlich darauf achten, dass diese Sittichart in die Gruppe passt, es sich also nicht um eine aggressivere Art handelt, die besser nur paarweise gehalten wird, z.B. Pennantsittiche oder Singsittiche. Informationen, ob eine Sittichart leicht mit anderen vergesellschaftet werden kann oder besser paarweise gehalten wird finden Sie im Sittichlexikon, in dem die einzelnen Sitticharten ausführlich vorgestellt werden.

Für den Fall, dass sich der Besitzer noch findet, sollten Sie die Rechnung vom Fachtierarzt aufbewahren.
 

3. Wenn sich der Besitzer findet.
Sollte sich jemand auf Ihre Anzeige hin melden, muss er beweisen, dass er der Besitzer ist. Der Grund hierfür ist, dass es leider immer wieder mal Menschen gibt, die "kostenlos" an Vögel kommen wollen, entweder für sich selbst oder auch zum Weiterverkauf. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher.

Bei beringten Vögeln sollte der Halter die Ringnummer kennen (die kann er ggf. bei seinem Züchter oder im Zoohandel erfragen) oder zumindest genau beschreiben können. Fragen Sie also nach Ringnummer und / oder besonderen Kennzeichen und dem ungefähren Alter.

Bei unberingten Vögeln fragen Sie, ob der Vogel einen Ring hat oder nicht. Falls die Antwort richtig ist fragen Sie nach einer genaueren Beschreibung / Alter. Gibt es vielleicht auffällige Merkmale oder Verhaltensweisen (z.B. sprechen), die der Besitzer kennen müsste? Oder verhält sich der Vogel dem Besitzer gegeüber vertraut, wenn er vorbeikommt?

Der Besitzer sollte eventuelle Tierarztkosten übernehmen. Verletzte Vögel müssen umgehend tierärztlich versorgt werden. Der Fachtierarzt sollte auch auf Parasiten und Psittakose untersuchen, um ein Einschleppen in den den Vogelbstand des Finders oder eine Ansteckung des Finders mit Psittakose zu verhindern. Selbst wenn der Vogel nicht verletzt ist müsste der Besitzer ihn spätestens, wenn er ihn wiederbekommt, selbst untersuchen und die Untersuchung und ggf. Therapie selbst bezahlen müssen. So hätte er nur die Kosten zu tragen und müsste nicht einmal selbst Zeit in einen Tierarztbesuch investieren.
 

4. Wenn sich der Besitzer nicht findet
Wenn sich der Besitzer innerhalb der nächsten Tage nicht findet können Sie den Vogle vorerst behalten oder ihn in das örtliche Tierheim geben. Genau wie eine Fundsache gehören die Tiere allerdings noch 6 Monate lang rechtlich dem Besitzer, erst danach kann der Finder den Vogel behalten oder weitervermitteln. Erfahrungsgemäß finden sich die Besitzer allerdings meist innerhalb der nächsten 2-6 Wochen, danach gibt es kaum noch "Sucherfolge". Deshalb ist es nicht so schlimm, wenn man sich in dieser Zeit bereits so an den Vogel gewöhnt hat, dass man ihn gerne behalten möchte. Allerdings muss man auch bereit sein, den Vogel diese 6 Monate lang wieder abzugeben, wenn sich der Besitzer wider Erwarten dann noch finden sollte.

Bitte achten Sie darauf, dass mindestens ein artgleicher Partner in Ihrer Sittichgruppe vorhanden ist oder noch dazugeholt wird. 
 
Last but not least: 
Man darf nicht vergessen, dass nicht wenige Papageienvögel leider auch nicht unabsichtlich entflogen sind, nicht jeder Besitzer sucht ernsthaft nach seinem entflogenen Vogel. Als ich noch aktiv in der Vogelvermittlung tätig war, gab es mehrere Fälle, in denen der vorherige Besitzer tatsächlich wiedergefunden wurde, aber den Vogel nicht wiederhaben wollte.

 
 
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